Die Energiesparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor.
Ein Energieausweis muss immer dann erstellt werden, wenn ein Gebäude neu gebaut oder umfassend saniert wird. Auch beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung ist der entsprechende Energieausweis zur Vorlage beim Käufer oder Mieter notwendig.
Gerne erstellen wir den Energieausweis für Ihr Gebäude. In der Regel gilt dieser 10 Jahre und wird für das gesamte Gebäude berechnet.
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